Wir bauen Gebäude vor allem für Menschen, aber auch für Tiere und Gegenstände. Vom Gebäude erwartet sich der Bauherr Schutz vor Umwelteinflüssen und Sicherheit für seinen Besitz.

Dieses Schutzbedürfnis und dessen Sicherung ist zentraler Gegenstand der Landesbauordnungen, welche hierzu gewisse Leitplanken vorgeben. So versucht der Gesetzgeber präventiv Schäden durch Brandereignisse bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase möglichst zu minimieren.

Unsere Büroleistungen:
  • Brandschutznachweise nach § 62b BayBO für Gebäudeklassen 1-5 und Sonderbauten
  • Flucht- und Rettungswegepläne
  • Feuerwehrpläne
  • Brandschutzordnungen Teile A, B und C